Skip to content
Menu

Drossel trifft Kartell

Weniger als eine Minute Minuten Lesezeit

Vor wenigen Wochen verkündete die Telekom noch sehr souverän und mit fester Überzeugung, dass man in Zukunft eine Drosselungsklausel in die neuen Verträge einbinden wird. Diese haben zur Folge das sich die Telekom vorbehält, ab einem festgelegten Datenvolumen die Datengeschwindigkeit auf ein erschreckendes Minimum zu verlangsamen. Siehe dazu ggf. auch meinen Beitrag: Die Telekom haucht dem Ladebalken im Internet neues Leben ein.

t_drosselung

Seit dem ist nun einiges passiert. Die ins leben gerufene Petition gegen die Pläne der Drosselung rief bereits über 130.000 Unterzeichner auf den Plan. Der erste Schwung ist bereit an die Telekom überreicht worden. Des weiteren haben die Pläne dann auch die Bundesnetzagentur auf den Plan gerufen und die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen. In einer heutigen News von gizmodo.de ist nun auch das Kartellamt aufgetreten und sagt seine Meinung zu den Plänen.
Geprüft wird, ob die Telekom „konzerneigene Angebote wie Entertain gegenüber konkurrierenden Angeboten anderer Anbieter bevorzugt“, was eine unzulässige Diskriminierung darstellen könne.

Es ist schön zu sehen das unsere Behörden die Pläne der Telekom auf mehreren Ebenen durchkreuzen und um Klarstellung bitten, auch wenn man sich nun beim Kartellamt die Frage stellen kann, was denn nun daran nicht zu „verstehen“ ist wenn die Telekom sagt, man wolle eigene Dienst nicht an den Datenvebrauch anrechnen.
Unterm Strich sieht es aber derzeit so aus, als könne die Telekom ihre Pläne auf Eis legen. Das große Medieninteresse hat man sicherlich beim rosa Riesen nicht eingeplant.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Irgendwas mit DSVGO hier noch reinhauen für das Kommentarfeld…