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iTunes in der Wolke – USA hat’s mal wieder besser

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Apple setzt in Zukunft intensiver auf den „tollen“ Begriff „Clouding“. Eine Cloud ist im deutschen einfach eine Wolke. Eigentlich finden wir Wolken oft nicht so toll, vor allem seit diesem Herbs… äh Sommer.
Das Prinzip ist schnell erklärt. Alle möglichen Daten kann man von seinen digitalen Arbeitsgeräten in die Wolke schicken und diese sorgt dann automatisch dafür, dass die geänderten Informationen auf alle anderen persönlichen Geräte niederregnen. Wenn ich also auf dem iPhone einen Termin anlege, dann wird dieser auch auf meinem Mac vorhanden sein, auf dem iPad oder ggf. auf dem Arbeitsrechner usw. Das ganze passiert sofort und ohne Synchronisationsknopfgedrücke.
Die Möglichkeit ist nicht wirklich eine neue Wundererfindung der IT-Branche, jedoch werden diese Dienste zunehmend populärer und vor allem eben kostenlos, so das man auch als Privatanwender davon profitiert.

Apple hat auf der letzten Produktvorstellung viel über das neue Betriebssystem Mac OS 10.7 (Lion) gesprochen im Kombination mit dem kommenden iOS 5 und ein perfektes arbeiten in virtuellen Wölkchen. Erste Schritte in diese Richtung kann man bereits jetzt beobachten, denn so ist es in den letzten iOS Versionen möglich geworden bereits gekaufte Programme im AppStore anzeigen zu lassen um diese ggf. erneut zu laden. Selbst aus dem Store entfernte Programme sind dort weiterhin verfügbar. Ebenfalls kann man auch gekaufte Bücher aus dem iTunes Store bequem neu laden, ohne erneut dafür zahlen zu müssen.
Bei Musik und Videos sieht die Welt aber auf den ersten Blick noch anders aus. Wer unabsichtlich seine Musik löscht, muss mit Apple in Kontakt treten und darum bitten seine Einkäufe wieder her zu stellen. Apple kann im Rahmen einer Kulanz die Möglichkeit des erneuten Ladens einräumen, muss es aber nicht tun. Darum hießt die Devise also immer: Backup machen!

Anders sieht es in den USA aus. Hier ist es möglich die gekaufte Musik oder TV-Shows erneut zu laden ohne noch einmal dafür bezahlen. Alle getätigten Verkäufe aus der Vergangenheit können beliebig wiederhergestellt werden über die eigene Apple ID. Warum man das noch nicht in Deutschland nicht darf, steht in den Sternen. Hoffen wir, dass sich das bald ändert, denn gegenüber anderen Anbietern währe dies ein neues Plus für iTunes Einkäufe.

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Irgendwas mit DSVGO hier noch reinhauen für das Kommentarfeld…