Ein bekannter Spruch besagt „Nur Bares ist Wahres“. Heute vielleicht nicht mehr ganz zeitgemäß da Zahlung per Plastikkarte oder neuerdings auch kontaktlos über div. Geräte gezahlt werden kann, aber das macht Bargeld noch lange nicht wertlos. Darüber scheinen sich aber einige Behörden nicht mehr so ganz im klaren zu sein, denn habt ihr schon einmal versucht eure Rundfunkgebühren Bar zu zahlen? Ich denke eher nicht, denn es gibt dazu überhaupt keine Möglichkeit. Das ist eine interessante Sache, über die erst kürzlich ein Journalist gestolpert ist (golem.de berichtete). Norbert Häring ist ein Wirtschaftsexperte und er hat die Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühren laut eigenen Angaben im Februar 2015 widerrufen und pocht auf eine Option der Barzahlung. Dabei stützt er sich dabei auf eine Passage die im Bundesbankgesetzt (BBankG) festgehalten ist und zwar im §14. Dort lautet es im Absatz 1:
Das bedeutet, Bargeld muss in Deutschland eigentlich uneingeschränkt akzeptiert und darf nicht abgelehnt werden, wenn es um Bezahlung geht.
Über mehrere Monate hat man beim Beitragsservice dann gegenüber Herrn Häring geschwiegen, doch sein öffentlich machen hat für ein Medienrummel gesorgt und so kam nun am 11.6.2015 eine Stellungnahme seitens Beitragsservice die lautet:
Man beruft sich also auf „abgegrenzte Bereiche“ und „Verwaltungsvereinfachung“ und trickst gekonnt deutsches Gesetz aus um an Geld zu kommen. Eine Taktik die man so wohl eher nur von Geldeintreibern gewohnt ist die im Namen eher nicht den Begriff „Service“ tragen. Das diese Verwaltungsvereinfachung jedoch für viele deutsche Bürger ein hoher Aufwand ist, darüber spricht man natürlich nicht. Bürger die zum Beispiel eine Pfändung auf dem Konto haben und ihr Konto in ein so genanntes Pfändungskonto umgewandelt haben, können ggf. keine Überweisungen mehr tätigen und von Lastschriften wollen wir hier gar nicht erst reden. Sie müssen also das Geld direkt in einer Bank einzahlen mit einem Überweisungsschein und das wiederum bedeutet Mehrkosten für den Auftraggeber und das oftmals nicht zu knapp, denn Überweisungen am Schalter mit Bareinzahlung lassen sich Banken gerne großzügig bezahlen.
So zahlt man in Deutschland am liebsten:
Quelle: Dritte Studie der Deutschen Bundesbank aus März 2015
Und was hat das nun mit dem Bürgeramt zu tun?
Ich befinde mich nun am Ende einer Ausbildung zum Erzieher und für einen Zettel auf dem die staatliche Anerkennung gedruckt wird, braucht man ein erweitertes Führungszeugnis. Im Grunde kein großer Akt, wie ich mir so mal gedacht habe. Mal abgesehen das die erste Hürde mittlerweile die Terminvergabe ist (Online sind die Termine meist für 8 Wochen ausgebucht in der Innenstadt). Als ich nun vor Ort war bei meinem Bürgeramt, vernahm ich dort einen Din A4 Zettel an einer Tür auf den in großen Buchstaben in etwa stand:
Angeregt durch den Artikel über den Beitragsservice und dem Recht auf Zahlung mit Bargeld musste ich dann bei der Sachbearbeiterin mal nachfragen was das soll, da ich mir vorstellen kann das es viele Menschen gibt, die keine Girocard besitzen. Ihre Antwort war schlicht und kurz. Man müsse dann jemanden dabei haben, der mit Karte bezahlt. Auf die Frage ob man sich da irgendwo beschweren könne, zuckte sie mit den Schultern und meinte, das würde wenig bringen. Uns gefallen auch nicht alle Entscheidungen, aber uns fragt ja keiner.
Damit ist klar, die Entscheidung kommt wieder mal von weiter oben und alle anderen haben zu „fressen“. Und das nun auch bald wohl in allen Bürgerämtern, denn nach ersten Recherchen ist das von mir aufgesuchte Bürgeramt in Kreuzberg kein Einzelfall mit dieser Entscheidung. Berichten tut darüber hingegen niemand.
Die Entscheidung nur noch auf Kartenzahlung zu setzen (ausschließlich EC-Karte, also keine Kreditkarten), ist gerade in einem Amt für Bürger beinahe noch fragwürdiger als bei den Rundfunkgebühren. Denn hier gibt es noch mehr Menschen, die beispielsweise nicht aus Deutschland stammen und sich ggf. hierzulande melden wollen. Doch ohne Anmeldung in diesem Land gibt es auch kein Konto in Deutschland und im Ausland sind meist Kreditkarten als gängiges Zahlungsmittel verbreitet. Wie also sollen Bürger aus anderen Ländern nun jemanden finden der für sie mal schnell die Kosten für einen neuen Ausweis übernimmt?
Weiterführende Links zu diesem Thema:
• Bundesbank veröffentlicht dritte Studie zum Zahlungsverhalten in Deutschland
• Blog-Beiträge von Norbert Häring zum Thema „Bargeld-Wiederstand“ im Kontext zu den Rundfungebühren
• Gesetz über die Deutsche Bundesbank, §14 Notenausgabe